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Einfach TICKET – Fragen und Antworten

Hier haben wir die von Ihnen am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt und Antworten vorbereitet – schauen Sie rein, wenn Sie Ihre Zweifel beseitigen möchten.
 
 
1. Was ist das Angebot „Einfach TICKET”?
 Das „Einfach TICKET” ersetzt den bisherigen Fahrschein und die Platzreservierung. Der Reisende bekommt eine Fahrkarte mit eingetragener Nummer des Zuges, des Waggons und des Sitzplatzes. Sollte es im gewünschten Zug keine freien Sitzplätze mehr geben, wird der Kunde darüber beim Kauf des Fahrscheins informiert und kann selbst entscheiden, ob er die Fahrt ohne Sitzplatzgarantie mit diesem Zug antreten, oder einen Fahrschein für den nächsten Zug kaufen möchte.
 
2. Wo und ab wann kann man das „Einfach TICKET” kaufen? 
Der Fahrschein mit zugewiesenem Sitzplatz kann ab dem 19. März dieses Jahres über alle Verkaufswege, d.h. traditionell am Fahrkartenschalter, über das System e-IC sowie über ein Mobiltelefon (System BILkom), in den Fahrkartenautomaten und beim Schaffner erworben werden.
3. Was ist mit den Reisenden, die einen Fahrschein ohne zugewiesenen Sitzplatz vor dem 19. März gekauft haben?
Der Reisende, der den Fahrschein im Vorverkauf für die Fahrt am 19. März oder später mit einem Zug ohne Reservierungspflicht erworben hat, kann vor dem Antritt der Reise den alten Fahrschein gegen einen neuen mit zugewiesenem Sitzplatz am Schalter ohne Zuzahlung umtauschen. Falls er seinen Fahrschein nicht am Schalter umtauscht und mit dem alten Ticket in den Zug einsteigt, kann er sich auf den beliebigen freien Platz setzen, allerdings nur bis zu dem Moment, an dem sich der Besitzer der Platzreservierung meldet. Wenn der Reisende eine Garantie für einen Sitzplatz im gewünschten Zug haben möchte, muss er ein kostenloses Zusatzticket mit zugewiesenem Sitzplatz holen (am Schalter oder beim Schaffner, ohne Entgelt für die Ticketausgabe).
In den ersten Wochen nach der Einführung der neuen Beförderungsregeln ist in den Zügen, in denen bisher keine Reservierungspflicht galt, ein Kontingent an Sitzplätzen für Passagiere, die ihre Fahrscheine vor dem 19. März dieses Jahres erworben haben, vorgesehen.
Darüber hinaus finden die Reisenden ab dem 11. März Informationen über die Einführung neuer Beförderungsregeln auf unserer Internetseite, in Prospekten, die an Bahnhöfen ausgelegt werden, in Zeitungsbeilagen, in einem im Schalterbereich ausgestrahlten Werbespot, auf Facebook, Twitter sowie mittels Ansagen in den Zügen.
 4. Gibt es im gewünschten Zug keine freien Sitzplätze mehr? Kann man einen Fahrschein ohne zugewiesenen Sitzplatz kaufen?
Falls es im gewünschten Zug keine freien Sitzplätze mehr gibt, wird der Kunde darüber informiert und entscheidet selbst, ob er die Fahrt ohne Garantie auf einen Sitzplatz antreten, oder einen anderen Zug nehmen möchte.
 5. Kommt es nach der Änderung zur Erhöhung der Fahrscheinpreise?
Nein. Für die Züge EIC, Ex, und 1. Klasse TLK, in denen bisher die Reservierungspflicht galt, bleibt der Fahrscheinpreis gleich hoch wie das bisherige Entgelt für die Beförderung und Sitzplatzreservierung. Der Preis für die Fahrt in der 2. Klasse der TLK Züge allerdings ändert sich nicht und bleibt gleich, der Reisende bekommt jedoch zusammen mit dem Fahrschein – falls es freie Sitzplätze gibt - einen Platz zugewiesen.
 
 6. Wird der Fahrschein ohne zugewiesenen Sitzplatz günstiger sein?
Der Fahrscheinpreis ist nicht von der eventuellen Zuweisung eines Sitzplatzes abhängig. Egal, ob dem Reisenden ein Sitzplatz zugewiesen wird, oder ob er sich für eine Fahrt in einem Zug ohne freie Sitzplätze entscheidet, der Beförderungspreis bleibt gleich. Diese Lösung soll unsere Kunden dazu ermutigen, ihre Reise im Voraus zu planen, was uns wiederum die Möglichkeit gibt, die Auslastung der Züge zu steuern und somit den Fahrscheinpreis bis zu 10 % günstiger anzubieten.
 
 7. Ist die Anzahl der Fahrscheine für den gewünschten Zug limitiert?
Die PKP Intercity darf als ein Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs den Fahrscheinverkauf für ihre Züge nicht limitieren. Sollte es im gewünschten Zug keine freien Sitzplätze mehr geben, kann der Reisende deshalb einen Fahrschein ohne zugewiesenen Sitzplatz erwerben, es ist allerdings immer seine eigene Entscheidung, die beim Kauf des Fahrscheins getroffen wird.
 8. Muss der Reisende, der im Besitz einer Zeitkarte ist, für eine Sitzplatzgarantie zuzahlen?
Der Reisende mit einer Zeitkarte darf sich im Zug auf jeden freien Sitzplatz setzen, allerdings nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich der Besitzer der Sitzplatzreservierung meldet. Wenn er eine Garantie für einen Sitzplatz im gewünschten Zug haben möchte, soll er vor Reiseantritt ein kostenloses Zusatzticket mit zugewiesenem Sitzplatz am Schalter holen.
 
 9. Kann der Reisende mit einer Zeitkarte eine Platzreservierung für einen Tag oder gleich für den ganzen Monat bekommen?
Die Zusatztickets mit zugewiesenem Sitzplatz können im Vorverkauf 30 Tage vor dem Reisetermin geholt werden. Deshalb kann der Reisende das Ticket für die nächsten Fahrten an jedem dieser Tage erhalten.
 10. Wo kann der Reisende mit einer Zeitkarte eine Platzreservierung bekommen?
Das Zusatzticket mit zugewiesenem Sitzplatz kann am Schalter oder beim Schaffner erhalten werden. Besitzer von Netzfahrkarten können dieses Ticket zusätzlich auch im System e-IC erhalten. Der Erwerb von Zusatztickets ist freiwillig, der Reisende mit einer Zeitkarte kann sich auf jeden freien Platz setzen, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich ein Reisender mit einer Reservierung für diesen Platz meldet.
 11. Kann eine Person mehrere Sitzplatzreservierungen für verschiedene Züge bekommen?
Der Fahrschein für eine einfache Fahrt – falls es im gewünschten Zug freie Sitzplätze gibt – wird mit einem zugewiesenen Sitzplatz ausgegeben. Die Zusatztickets mit zugewiesenem Sitzplatz bekommen nur die Besitzer von Zeitkarten.
 12.  Der Reisende fährt mit einem Zug, der zwischen Przemyśl und Stettin verkehrt. Er hat einen Fahrschein für die Strecke Przemyśl – Krakau gekauft. Kann ein anderer Reisender einen Fahrschein für diesen Zug und denselben Sitzplatz z.B. für die Strecke Krakau - Stettin erwerben?
 Ja, weil der Kauf eines Fahrscheins mit zugewiesenem Sitzplatz nur für eine Teilstrecke gilt und dieser Sitzplatz deswegen nicht auf der Gesamtstrecke des gewünschten Zuges blockiert werden kann.
 13. Der Reisende hat einen Fahrschein ohne zugewiesenen Sitzplatz gekauft, das Bahnunternehmen stellt dann einen zusätzlichen Waggon zur Verfügung, in dem es noch freie Plätze gibt?
Vor dem Reiseantritt hat der Reisende immer das Recht, seinen Fahrschein umzutauschen. Der Umtausch darf nur ein Mal erfolgen, jeder weitere Umtausch wird mit der Rückgabe des Fahrscheins gleichgesetzt. Ein Fahrschein ohne zugewiesenen Sitzplatz wird nur dann ausgestellt, wenn es im Zug keine freien Sitzplätze mehr gibt. Der Erwerb vom Fahrschein dieser Art bedeutet jedoch nicht, dass man die gesamte Strecke im Stehen verbringen muss. Der Reisende mit diesem Fahrschein kann sich auf jeden freien Sitzplatz setzen, allerdings nur bis zu dem Moment, an dem sich ein Reisender mit einer Reservierung für diesen Platz meldet.
 14. Was ist mit der Zuzahlung für Plätze im Schlaf- oder Liegewagen oder im Managerabteil?
Die Bedingungen bezüglich der Reservierung und Nutzung dieser Plätze und des Erwerbs von Zusatztickets ändern sich nicht. 
 15. Was ist mit den Fahrten auf inländischen Strecken in internationalen Zügen, die aus dem Ausland kommen?
Für die Fahrt auf einer Inlandstrecke in internationalen Zügen kann der Reisende einen Fahrschein mit zugewiesenem Sitzplatz zu gleichen Bedingungen wie ein Reisender in nationalen Zügen erwerben.
 16. Was ist mit dem  „Ticket des Reisenden” und dem „Wochenendticket”?
Besitzer dieser Zeitkarten können sich im Zug auf beliebigen freien Platz setzen, aber nur bis zu dem Moment, an dem sich ein Reisender mit einer Reservierung für diesen Platz meldet. Wenn Sie eine Garantie für einen Sitzplatz im gewünschten Zug haben möchten, sollen Sie sich ein kostenloses Zusatzticket mit zugewiesenem Sitzplatz holen.
 17. Einmal umsteigen, zwei verschiedene TLK Züge. Ein TKL Zug hat Verspätung und deshalb fährt mir der zweite vor der Nase weg. Bisher konnte ich einfach am Schalter des Umsteigebahnhofs einen neuen Fahrschein für den nächsten Zug kaufen und damit meine Reise fortsetzen und den alten unbenutzten zurückgeben. Wie wird das jetzt aussehen?
Der Umtausch von Fahrkarten erfolgt zu gleichen Bedingungen wie bisher.
 18. Gibt es eine Garantie, dass nach der Einführung der „Einfach TICKET” - Lösung keine überfüllten Züge mehr gibt?
Dank der neuen Lösung sind wir in der Lage, die Frequenz der Passagiere zu überwachen, was uns die Möglichkeit gibt, die Anzahl der Waggons dem tatsächlichen Bedarf an Sitzplätzen anzupassen. Zu Beginn des Jahres haben wir das Angebot „Früher = Billiger“ eingeführt. Diese Angebote sollen unsere Kunden motivieren, die Reise im Voraus zu planen. Auf diese Weise können wir die Auslastung unserer Züge besser verwalten und den Fahrscheinpreis bis zu 10 % günstiger anbieten. 
19. Was ist mit dem Transport von Fahrrädern, weil man sie in den Zügen mit vollständiger Reservierungspflicht nicht mitnehmen darf?
Um den Komfort von Reisenden mit Fahrrädern zu verbessern, sind in allen unseren Zügen spezielle Waggons geplant (mit abgesonderten Fahrradplätzen). Ihre Anzahl soll mit der Zeit steigern. Ausführliche Informationen über den Transport von Fahrrädern finden Sie auf unserer Internetseite www.intercity.pl.