Einfach TICKET – Fragen und Antworten
Hier haben wir die von Ihnen am häufigsten gestellten Fragen
zusammengestellt und Antworten vorbereitet – schauen Sie rein, wenn Sie Ihre
Zweifel beseitigen möchten.
1. Was ist das Angebot „Einfach
TICKET”?
Das „Einfach TICKET” ersetzt den bisherigen Fahrschein und die
Platzreservierung. Der Reisende bekommt eine Fahrkarte mit eingetragener Nummer
des Zuges, des Waggons und des Sitzplatzes. Sollte es im gewünschten Zug keine
freien Sitzplätze mehr geben, wird der Kunde darüber beim Kauf des Fahrscheins
informiert und kann selbst entscheiden, ob er die Fahrt ohne Sitzplatzgarantie mit
diesem Zug antreten, oder einen Fahrschein für den nächsten Zug kaufen möchte.
2. Wo und ab wann kann man das „Einfach
TICKET” kaufen?
Der
Fahrschein mit zugewiesenem Sitzplatz kann ab dem 19. März dieses Jahres über
alle Verkaufswege, d.h. traditionell am Fahrkartenschalter, über das System e-IC
sowie über ein Mobiltelefon (System BILkom), in den Fahrkartenautomaten und beim
Schaffner erworben werden.
3. Was ist mit den Reisenden, die einen
Fahrschein ohne zugewiesenen Sitzplatz vor dem 19. März gekauft haben?
Der
Reisende, der den Fahrschein im Vorverkauf für die Fahrt am 19. März oder
später mit einem Zug ohne Reservierungspflicht erworben hat, kann vor dem Antritt
der Reise den alten Fahrschein gegen einen neuen mit zugewiesenem Sitzplatz am
Schalter ohne Zuzahlung umtauschen. Falls er seinen Fahrschein nicht am
Schalter umtauscht und mit dem alten Ticket in den Zug einsteigt, kann er sich
auf den beliebigen freien Platz setzen, allerdings nur bis zu dem Moment, an dem sich der Besitzer der
Platzreservierung meldet. Wenn der Reisende eine Garantie für einen Sitzplatz im gewünschten Zug haben möchte,
muss er ein kostenloses Zusatzticket mit zugewiesenem Sitzplatz holen (am
Schalter oder beim Schaffner, ohne Entgelt für die Ticketausgabe).
In
den ersten Wochen nach der Einführung der neuen Beförderungsregeln ist in den
Zügen, in denen bisher keine Reservierungspflicht galt, ein Kontingent an
Sitzplätzen für Passagiere, die ihre Fahrscheine vor dem 19. März dieses Jahres
erworben haben, vorgesehen.
Darüber
hinaus finden die Reisenden ab dem 11. März Informationen über die Einführung
neuer Beförderungsregeln auf unserer Internetseite, in Prospekten, die an
Bahnhöfen ausgelegt werden, in Zeitungsbeilagen, in einem im Schalterbereich
ausgestrahlten Werbespot, auf Facebook, Twitter sowie mittels Ansagen in den
Zügen.
4. Gibt es im gewünschten Zug keine freien
Sitzplätze mehr? Kann man einen Fahrschein ohne zugewiesenen Sitzplatz kaufen?
Falls
es im gewünschten Zug keine freien Sitzplätze mehr gibt, wird der Kunde darüber
informiert und entscheidet selbst, ob er die Fahrt ohne Garantie auf einen Sitzplatz
antreten, oder einen anderen Zug nehmen möchte.
5. Kommt es nach der Änderung zur Erhöhung
der Fahrscheinpreise?
Nein. Für die Züge EIC, Ex, und 1. Klasse TLK, in denen
bisher die Reservierungspflicht galt, bleibt der Fahrscheinpreis gleich hoch
wie das bisherige Entgelt für die Beförderung und Sitzplatzreservierung. Der
Preis für die Fahrt in der 2. Klasse der TLK Züge allerdings ändert sich
nicht und bleibt gleich, der Reisende bekommt jedoch zusammen mit dem
Fahrschein – falls es freie Sitzplätze gibt - einen Platz zugewiesen.
6. Wird der Fahrschein ohne zugewiesenen
Sitzplatz günstiger sein?
Der Fahrscheinpreis ist nicht von der eventuellen
Zuweisung eines Sitzplatzes abhängig. Egal, ob dem Reisenden ein Sitzplatz
zugewiesen wird, oder ob er sich für eine Fahrt in einem Zug ohne freie
Sitzplätze entscheidet, der Beförderungspreis bleibt gleich. Diese Lösung soll
unsere Kunden dazu ermutigen, ihre Reise im Voraus zu planen, was uns wiederum
die Möglichkeit gibt, die Auslastung der Züge zu steuern und somit den
Fahrscheinpreis bis zu 10 % günstiger anzubieten.
7. Ist die Anzahl der Fahrscheine für den gewünschten
Zug limitiert?
Die PKP
Intercity darf als ein Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs den Fahrscheinverkauf
für ihre Züge nicht limitieren. Sollte es im gewünschten Zug keine freien
Sitzplätze mehr geben, kann der Reisende deshalb einen Fahrschein ohne
zugewiesenen Sitzplatz erwerben, es ist allerdings immer seine eigene
Entscheidung, die beim Kauf des Fahrscheins getroffen wird.
8. Muss der Reisende, der im Besitz einer Zeitkarte
ist, für eine Sitzplatzgarantie zuzahlen?
Der Reisende mit einer Zeitkarte darf sich im Zug auf
jeden freien Sitzplatz setzen, allerdings nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich
der Besitzer der Sitzplatzreservierung meldet. Wenn er eine Garantie für einen
Sitzplatz im gewünschten Zug haben möchte, soll er vor Reiseantritt ein
kostenloses Zusatzticket mit zugewiesenem Sitzplatz am Schalter holen.
9. Kann der Reisende mit einer Zeitkarte
eine Platzreservierung für einen Tag oder gleich für den ganzen Monat bekommen?
Die Zusatztickets mit zugewiesenem Sitzplatz können im
Vorverkauf 30 Tage vor dem Reisetermin geholt werden. Deshalb kann der Reisende
das Ticket für die nächsten Fahrten an jedem dieser Tage erhalten.
10. Wo kann der Reisende mit einer
Zeitkarte eine Platzreservierung bekommen?
Das
Zusatzticket mit zugewiesenem Sitzplatz kann am Schalter oder beim Schaffner erhalten
werden. Besitzer von Netzfahrkarten können dieses Ticket zusätzlich auch im
System e-IC erhalten. Der Erwerb von Zusatztickets ist freiwillig, der Reisende
mit einer Zeitkarte kann sich auf jeden freien Platz setzen, aber nur bis zu
dem Zeitpunkt, an dem sich ein Reisender mit einer Reservierung für diesen
Platz meldet.
11. Kann eine Person mehrere Sitzplatzreservierungen
für verschiedene Züge bekommen?
Der
Fahrschein für eine einfache Fahrt – falls es im gewünschten Zug freie
Sitzplätze gibt – wird mit einem zugewiesenen Sitzplatz ausgegeben. Die
Zusatztickets mit zugewiesenem Sitzplatz bekommen nur die Besitzer von Zeitkarten.
12. Der Reisende fährt mit einem Zug,
der zwischen Przemyśl und Stettin verkehrt. Er hat einen Fahrschein für die
Strecke Przemyśl – Krakau gekauft. Kann ein anderer Reisender einen Fahrschein
für diesen Zug und denselben Sitzplatz z.B. für die Strecke Krakau - Stettin
erwerben?
Ja, weil der Kauf eines Fahrscheins mit zugewiesenem
Sitzplatz nur für eine Teilstrecke gilt und dieser Sitzplatz deswegen nicht auf
der Gesamtstrecke des gewünschten Zuges blockiert werden kann.
13. Der Reisende hat einen Fahrschein
ohne zugewiesenen Sitzplatz gekauft, das Bahnunternehmen stellt dann einen
zusätzlichen Waggon zur Verfügung, in dem es noch freie Plätze gibt?
Vor dem Reiseantritt hat der Reisende immer das Recht,
seinen Fahrschein umzutauschen. Der Umtausch darf nur ein Mal erfolgen, jeder
weitere Umtausch wird mit der Rückgabe des Fahrscheins gleichgesetzt. Ein
Fahrschein ohne zugewiesenen Sitzplatz wird nur dann ausgestellt, wenn es im
Zug keine freien Sitzplätze mehr gibt. Der Erwerb vom Fahrschein dieser Art
bedeutet jedoch nicht, dass man die gesamte Strecke im Stehen verbringen muss. Der
Reisende mit diesem Fahrschein kann sich auf jeden freien Sitzplatz setzen,
allerdings nur bis zu dem Moment, an dem sich ein Reisender mit einer Reservierung
für diesen Platz meldet.
14. Was ist mit der Zuzahlung für Plätze im
Schlaf- oder Liegewagen oder im Managerabteil?
Die
Bedingungen bezüglich der Reservierung und Nutzung dieser Plätze und des Erwerbs
von Zusatztickets ändern sich nicht.
15. Was ist mit den Fahrten auf inländischen
Strecken in internationalen Zügen, die aus dem Ausland kommen?
Für
die Fahrt auf einer Inlandstrecke in internationalen Zügen kann der Reisende
einen Fahrschein mit zugewiesenem Sitzplatz zu gleichen Bedingungen wie ein
Reisender in nationalen Zügen erwerben.
16. Was ist mit dem „Ticket des Reisenden” und dem „Wochenendticket”?
Besitzer
dieser Zeitkarten können sich im Zug auf beliebigen freien Platz setzen, aber
nur bis zu dem Moment, an dem sich ein Reisender mit einer Reservierung für
diesen Platz meldet. Wenn Sie eine Garantie für einen Sitzplatz im gewünschten
Zug haben möchten, sollen Sie sich ein kostenloses Zusatzticket mit
zugewiesenem Sitzplatz holen.
17. Einmal umsteigen, zwei
verschiedene TLK Züge. Ein TKL Zug hat Verspätung und deshalb fährt mir der
zweite vor der Nase weg. Bisher konnte ich einfach am Schalter des
Umsteigebahnhofs einen neuen Fahrschein für den nächsten Zug kaufen und damit
meine Reise fortsetzen und den alten unbenutzten zurückgeben. Wie wird das
jetzt aussehen?
Der
Umtausch von Fahrkarten erfolgt zu gleichen Bedingungen wie bisher.
18. Gibt es eine Garantie, dass nach der Einführung der „Einfach
TICKET” - Lösung
keine überfüllten Züge mehr gibt?
Dank
der neuen Lösung sind wir in der Lage, die Frequenz der Passagiere zu
überwachen, was uns die Möglichkeit gibt, die Anzahl der Waggons dem
tatsächlichen Bedarf an Sitzplätzen anzupassen. Zu Beginn des Jahres haben wir das
Angebot „Früher = Billiger“ eingeführt. Diese Angebote sollen unsere Kunden motivieren,
die Reise im Voraus zu planen. Auf diese Weise können wir die Auslastung
unserer Züge besser verwalten und den Fahrscheinpreis bis zu 10 % günstiger
anbieten.
19. Was ist mit dem Transport von Fahrrädern, weil man sie
in den Zügen mit vollständiger Reservierungspflicht nicht mitnehmen darf?
Um den Komfort von Reisenden mit Fahrrädern zu
verbessern, sind in allen unseren Zügen spezielle Waggons geplant (mit abgesonderten
Fahrradplätzen). Ihre Anzahl soll mit der Zeit steigern. Ausführliche
Informationen über den Transport von Fahrrädern finden Sie auf unserer
Internetseite www.intercity.pl.