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Gruppenfahrten

Allgemeines Angebot für Gruppenfahrten

Organisierte Gruppen von mehr als 10 Personen reisen mit unseren Zügen billiger und ihre Betreuer bekommen kostenlose Fahrkarten. Alle kommen pünktlich und sicher zum Ziel. Sie brauchen sich nicht in einem Reisebus zu quälen.

Das Angebot gilt für organisierte Gruppen von zumindest 10 Personen ohne Betreuer, bei Fahrten, die von Schulen, Hochschulen, Reisebüros, Betriebe, Pfarreien, Verbände, Fürsorgeanstalten u. dgl. organisiert werden. Die Fahrkartengebühr für solche Reisenden ist dann von Reisenden nach einer Präferenzpreisliste für Gruppenfahrten zu entrichten. Je nach individueller Berechtigung der Gruppenmitglieder, werden Normalfahrkarten oder Fahrkarten mit gesetzlicher Ermäßigung von 37%, 51%, 78%, 95% oder 100% ausgegeben.

Für jede 10 Personen in der Gruppe ist ein Führer/Betreuer vorgesehen, der eine kostenlose Fahrt in Anspruch nehmen kann!

Das Angebot wird aufgrund der durch die PKP Intercity ausgegebenen "Gruppenfahrkarte " angewendet. Einen Antrag darauf  kann zumindest 14 Tage vor dem geplanten Abreistag bei einem der unten genannten Fahrkartenschalter gestellt werden:

Liste der Fahrkartenschalter, wo ein Gruppenfahrtenantrag gestellt werden kann.

Gruppenfahrtenantrag zum Herunterladen

Ein in einem späteren Termin gestellter Gruppenfahrtantrag kann umgesetzt werden, soweit dies die Kapazitäten der Gesellschaft erlauben.

Ist der Gruppenfahrtantrag positiv untersucht, so ist der Veranstalter der Gruppenfahrt verpflichtet, Fahrkarten sowie Reservierung an dem durch den Beförderer genannten Fahrkartenschalter zumindest 3 Tage vor dem geplanten Fahrttermin zu kaufen (falls die Fahrt in einem reservierungspflichtigen Zug oder Wagen erfolgt).

Die Gebühren für zusätzliche Schlaf-/Liegeplatzkarten sind in voller Höhe zu entrichten.

Eine Ermäßigung wegen einer Gruppenfahrt gilt nicht:
1) in der 2. Klasse der TLK-, Express- und  EIC-Züge, falls die Fahrt am Freitag in der Zeit zwischen 14:00 Uhr und 20:00 Uhr beginnt. Die Teilnehmer der Gruppenfahrten, die eine Fahrt in der Zeit vor diesem Ausschluss begonnen haben, können sie in der Zeit enden, in der das Angebot keine Geltung hat, unter Voraussetzung, dass die Fahrt mit einem Zug im Rahmen einer direkten Verbindung erfolgt;
2) in internationalen Zügen, die im Inlandsverkehr zugänglich sind, darunter auch in EC-Zügen.

Die Gesellschaft kann die Anwendung des Angebotes in den Zügen oder Wagen ausschließen, falls:
1) dies durch eine hohe Zahl von Reisenden begründet ist,
2) früher eine Erlaubnis für die Fahrt anderen Gruppen erteilt wurde,
3) sich in dem jeweiligen Zug nur ein Wagen der jeweiligen Klasse oder Kategorie befindet.

Der Wechsel der Wagenklasse, des Zuges, die Fahrt weiter als zum Bestimmungsbahnhof oder die Fahrt auf einer anderen Bahnstrecke durch die Gruppe, sind zulässig unter Voraussetzung, dass eine Differenzgebühr zwischen dem Preis der tatsächlich erfolgten Fahrt (nach individuellen Berechtigungen – ohne Anwendung des Gruppenfahrtangebotes) und dem Preis der Fahrkarten, über die die Gruppe verfügt, entrichtet wird. Der Wechsel des Zuges gegen einen Zug eines anderen Beförderers ist nicht erlaubt.

Die PKP Intercity teilt höflich mit, dass alle Teilnehmer von Gruppenfahrten, die gesetzliche Ermäßigungen in Anspruch nehmen, verpflichtet sind, während der Fahrt bei der Fahrkartenkontrolle entsprechende Dokumente vorzuzeigen, die diese Berechtigungen bestätigen, z.B. Schüler müssen einen gültigen Schülerausweis und Studenten einen gültigen Studentenausweis mithaben.

Mehr Informationen über die Gruppenfahrten kann man persönlich, per E-Mail oder telefonisch hier erhalten:

TELEFONNUMMERN UND EMAILADRESSEN FÜR DEN KONTAKT WEGEN GRUPPENFAHRTEN otwiera się w nowym oknie

Gruppenfahrkartenpreise
 
Auszug aus dem Beförderungstarif:

Gruppenfahrten
- allgemeine Bestimmungen über die Anwendungsvoraussetzungen
- besondere Bestimmungen über die Anwendungsvoraussetzungen

Gruppenfahrten von Kindern/ Jugendlichen in der Sommer- und Winterferienzeit

Das Angebot gilt für die Fahrten von Kinder- und Jugendgruppen bis 26 Jahre (darunter auch für Kinder- und Jugendgruppen, die vom Ausland nach Polen in der Ferienzeit kommen) in der Sommer- und Winterferienzeit, in der 2. Klasse der durch die PKP Intercity bestimmten Züge.

Von organisierten Gruppen, die sich zumindest aus 8 Personen zusammensetzen, werden Fahrkartengebühren unter Anwendung der Gebührentabelle für Gruppenfahrten –Normalgebühr oder mit gesetzlicher Ermäßigung von 37%, 51%, 78%, 95% und  100%, je nach individuellen Berechtigungen der Gruppenteilnehmer erhoben.

Für jede 10 Kinder (darunter auch Jugendliche) in der Gruppe, die für die Fahrkarten zu zahlen haben, ist ein Betreuer vorgesehen, der eine kostenlose Fahrt in Anspruch nehmen kann!

Für Fahrten von Kindern/Jugendlichen, die in die Ferien fahren, gelten ausführliche Beförderungspläne, die durch die PKP Intercity aufgrund von Anträgen der Veranstalter der Gruppenfahrten, in bestimmten Kundenbetreuungsstellen, erstellt werden.

Gruppenfahrtantrag für eine Kinder-/Jugendgruppe in der Sommer-/Winterferienzeit zum Herunterladen

Die Gruppenfahrtenanträge sind bis zum 5. Dezember für die Fahrten in der Winterferienzeit und bis zum 15. Mai für die Fahrten in der Sommerferienzeit vorzulegen.

Liste der Fahrkartenschalter, wo Gruppenfahrtanträge für Kinder/Jugendliche in der Sommer-/Winterferienzeit vorgelegt werden können.

Für eine Reservierung im Beförderungsplan hat der Fahrtveranstalter am festgelegten Fahrkartenschalter– entsprechend  bis zum 11. Dezember oder bis zum 22. Mai – eine Gebühr (für jede angemeldete Person) in Höhe von 5,10 PLN (Brutto) zu entrichten. Die Reservierungsgebühren sind für die HIN- und RÜCKFAHRT getrennt zu entrichten.

Falls eine Kinder-/Jugendgruppenfahrt durch die PKP Intercity:
- in einem Zug, wo der Tarif für Expresszüge gilt bestimmt wird, werden keine Platzkartengebühren für die Fahrt in dem jeweiligen Zug erhoben,
- in einem Zug ohne Reservierung bestimmt wird, werden keine Gebühren für die Reservierung von separaten Abteilen erhoben.

Die Person, die im Zug für eine Gruppe zuständig ist, hat – neben der(den) Fahrtkarte(n) für die jeweilige Fahrtstrecke – auch eine „Informationskarte”, die eine Berechtigung für die Inanspruchnahme des Angebotes bestätigt, sowie eventuelle zusätzliche Liegeplatzkarten – falls die Fahrt in einem Liegeplatzwagen erfolgt vorzuzeigen.

Die Teilnehmer einer Gruppenfahrt, die eine gesetzliche Ermäßigung in Anspruch nehmen dürfen, sind verpflichtet, entsprechende Dokumente vorzuzeigen, die diese Berechtigungen bestätigen, z.B., Schüler müssen einen gültigen Schülerausweis haben.

Der Wechsel der Wagenklasse, des Zuges, die Fahrt weiter als zum Bestimmungsbahnhof oder die Fahrt auf einer anderen Bahnstrecke sowie der Zugwechsel gegen einen Zug des anderen Beförderers sind nicht zulässig.

Ausführliche Regelungen über die Gruppenfahrten der Kinder/ Jugendlichen in der Sommer- und Winterferienzeit enthält §49 des Beförderungstarifs der Gesellschaft "PKP Intercity" SA.

Mehr Informationen über Gruppenfahrten erhalten Sie persönlich, per E-Mail oder telefonisch hier:

TELEFONNUMMERN UND EMAILADRESSEN FÜR KONTAKT WEGEN GRUPPENFAHRTEN otwiera się w nowym oknie


Preise für Gruppenfahrtenotwiera się w nowym oknie

Auszug aus dem Beförderungstarif:

§ 49. Gruppenfahrten von Kindern und Jugendlichen in der Sommer- und Winterferienzeit
otwiera się w nowym oknie
Allgemeines Angebot für Gruppenfahrten
 
Organisierte Gruppen von mehr als 10 Personen reisen mit unseren Zügen billiger und ihre Betreuer bekommen kostenlose Fahrkarten. Alle kommen pünktlich und sicher zum Ziel. Sie brauchen sich nicht in einem Reisebus zu quälen.
 
Das Angebot gilt für organisierte Gruppen von zumindest 10 Personen ohne Betreuer, bei Fahrten, die von Schulen, Hochschulen, Reisebüros, Betriebe, Pfarreien, Verbände, Fürsorgeanstalten u. dgl. organisiert werden. Die Fahrkartengebühr für solche Reisenden ist dann von Reisenden nach einer Präferenzpreisliste für Gruppenfahrten zu entrichten. Je nach individueller Berechtigung der Gruppenmitglieder, werden Normalfahrkarten oder Fahrkarten mit gesetzlicher Ermäßigung von 37%, 51%, 78%, 95% oder 100% ausgegeben.
 
Für jede 10 Personen in der Gruppe ist ein Führer/Betreuer vorgesehen, der eine kostenlose Fahrt in Anspruch nehmen kann!
 
Das Angebot wird aufgrund der durch die PKP Intercity ausgegebenen "Gruppenfahrkarte " angewendet. Einen Antrag darauf  kann zumindest 14 Tage vor dem geplanten Abreistag bei einem der unten genannten Fahrkartenschalter gestellt werden:
 
Liste der Fahrkartenschalter, wo ein Gruppenfahrtenantrag gestellt werden kann.
 
Gruppenfahrtenantrag zum Herunterladen
 
Ein in einem späteren Termin gestellter Gruppenfahrtantrag kann umgesetzt werden, soweit dies die Kapazitäten der Gesellschaft erlauben.
 
Ist der Gruppenfahrtantrag positiv untersucht, so ist der Veranstalter der Gruppenfahrt verpflichtet, Fahrkarten sowie Reservierung an dem durch den Beförderer genannten Fahrkartenschalter zumindest 3 Tage vor dem geplanten Fahrttermin zu kaufen (falls die Fahrt in einem reservierungspflichtigen Zug oder Wagen erfolgt).
 
Die Gebühren für zusätzliche Schlaf-/Liegeplatzkarten sind in voller Höhe zu entrichten.
 
Eine Ermäßigung wegen einer Gruppenfahrt gilt nicht:
1) in der 2. Klasse der TLK-, Express- und  EIC-Züge, falls die Fahrt am Freitag in der Zeit zwischen 14:00 Uhr und 20:00 Uhr beginnt. Die Teilnehmer der Gruppenfahrten, die eine Fahrt in der Zeit vor diesem Ausschluss begonnen haben, können sie in der Zeit enden, in der das Angebot keine Geltung hat, unter Voraussetzung, dass die Fahrt mit einem Zug im Rahmen einer direkten Verbindung erfolgt;
2) in internationalen Zügen, die im Inlandsverkehr zugänglich sind, darunter auch in EC-Zügen.
 
Die Gesellschaft kann die Anwendung des Angebotes in den Zügen oder Wagen ausschließen, falls:
1) dies durch eine hohe Zahl von Reisenden begründet ist,
2) früher eine Erlaubnis für die Fahrt anderen Gruppen erteilt wurde,
3) sich in dem jeweiligen Zug nur ein Wagen der jeweiligen Klasse oder Kategorie befindet.
 
Der Wechsel der Wagenklasse, des Zuges, die Fahrt weiter als zum Bestimmungsbahnhof oder die Fahrt auf einer anderen Bahnstrecke durch die Gruppe, sind zulässig unter Voraussetzung, dass eine Differenzgebühr zwischen dem Preis der tatsächlich erfolgten Fahrt (nach individuellen Berechtigungen – ohne Anwendung des Gruppenfahrtangebotes) und dem Preis der Fahrkarten, über die die Gruppe verfügt, entrichtet wird. Der Wechsel des Zuges gegen einen Zug eines anderen Beförderers ist nicht erlaubt.
 
Die PKP Intercity teilt höflich mit, dass alle Teilnehmer von Gruppenfahrten, die gesetzliche Ermäßigungen in Anspruch nehmen, verpflichtet sind, während der Fahrt bei der Fahrkartenkontrolle entsprechende Dokumente vorzuzeigen, die diese Berechtigungen bestätigen, z.B. Schüler müssen einen gültigen Schülerausweis und Studenten einen gültigen Studentenausweis mithaben.
 
Mehr Informationen über die Gruppenfahrten kann man persönlich, per E-Mail oder telefonisch hier erhalten:
 
TELEFONNUMMERN UND EMAILADRESSEN FÜR DEN KONTAKT WEGEN GRUPPENFAHRTEN
 
Gruppenfahrkartenpreise
 
Auszug aus dem Beförderungstarif:
 
Gruppenfahrten
- allgemeine Bestimmungen über die Anwendungsvoraussetzungen
- besondere Bestimmungen über die Anwendungsvoraussetzungen
 
 
Gruppenfahrten von Kindern/ Jugendlichen in der Sommer- und Winterferienzeit
 
Das Angebot gilt für die Fahrten von Kinder- und Jugendgruppen bis 26 Jahre (darunter auch für Kinder- und Jugendgruppen, die vom Ausland nach Polen in der Ferienzeit kommen) in der Sommer- und Winterferienzeit, in der 2. Klasse der durch die PKP Intercity bestimmten Züge.
 
Von organisierten Gruppen, die sich zumindest aus 8 Personen zusammensetzen, werden Fahrkartengebühren unter Anwendung der Gebührentabelle für Gruppenfahrten –Normalgebühr oder mit gesetzlicher Ermäßigung von 37%, 51%, 78%, 95% und  100%, je nach individuellen Berechtigungen der Gruppenteilnehmer erhoben.
 
Für jede 10 Kinder (darunter auch Jugendliche) in der Gruppe, die für die Fahrkarten zu zahlen haben, ist ein Betreuer vorgesehen, der eine kostenlose Fahrt in Anspruch nehmen kann!
 
Für Fahrten von Kindern/Jugendlichen, die in die Ferien fahren, gelten ausführliche Beförderungspläne, die durch die PKP Intercity aufgrund von Anträgen der Veranstalter der Gruppenfahrten, in bestimmten Kundenbetreuungsstellen, erstellt werden.
 
Gruppenfahrtantrag für eine Kinder-/Jugendgruppe in der Sommer-/Winterferienzeit zum Herunterladen
 
Die Gruppenfahrtenanträge sind bis zum 5. Dezember für die Fahrten in der Winterferienzeit und bis zum 15. Mai für die Fahrten in der Sommerferienzeit vorzulegen.
 
Liste der Fahrkartenschalter, wo Gruppenfahrtanträge für Kinder/Jugendliche in der Sommer-/Winterferienzeit vorgelegt werden können.
 
Für eine Reservierung im Beförderungsplan hat der Fahrtveranstalter am festgelegten Fahrkartenschalter– entsprechend  bis zum 11. Dezember oder bis zum 22. Mai – eine Gebühr (für jede angemeldete Person) in Höhe von 5,10 PLN (Brutto) zu entrichten. Die Reservierungsgebühren sind für die HIN- und RÜCKFAHRT getrennt zu entrichten.
 
Falls eine Kinder-/Jugendgruppenfahrt durch die PKP Intercity:
- in einem Zug, wo der Tarif für Expresszüge gilt bestimmt wird, werden keine Platzkartengebühren für die Fahrt in dem jeweiligen Zug erhoben,
- in einem Zug ohne Reservierung bestimmt wird, werden keine Gebühren für die Reservierung von separaten Abteilen erhoben.
 
Die Person, die im Zug für eine Gruppe zuständig ist, hat – neben der(den) Fahrtkarte(n) für die jeweilige Fahrtstrecke – auch eine „Informationskarte”, die eine Berechtigung für die Inanspruchnahme des Angebotes bestätigt, sowie eventuelle zusätzliche Liegeplatzkarten – falls die Fahrt in einem Liegeplatzwagen erfolgt vorzuzeigen.
 
Die Teilnehmer einer Gruppenfahrt, die eine gesetzliche Ermäßigung in Anspruch nehmen dürfen, sind verpflichtet, entsprechende Dokumente vorzuzeigen, die diese Berechtigungen bestätigen, z.B., Schüler müssen einen gültigen Schülerausweis haben.
 
Der Wechsel der Wagenklasse, des Zuges, die Fahrt weiter als zum Bestimmungsbahnhof oder die Fahrt auf einer anderen Bahnstrecke sowie der Zugwechsel gegen einen Zug des anderen Beförderers sind nicht zulässig.
 
Ausführliche Regelungen über die Gruppenfahrten der Kinder/ Jugendlichen in der Sommer- und Winterferienzeit enthält §49 des Beförderungstarifs der Gesellschaft "PKP Intercity" SA.
 
Mehr Informationen über Gruppenfahrten erhalten Sie persönlich, per E-Mail oder telefonisch hier:
 
TELEFONNUMMERN UND EMAILADRESSEN FÜR KONTAKT WEGEN GRUPPENFAHRTEN
 
 
Preise für Gruppenfahrten
 
Auszug aus dem Beförderungstarif:
 
§ 49. Gruppenfahrten von Kindern und Jugendlichen in der Sommer- und Winterferienzeit (PDF)