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Grundinformationen über Prüfung von Beschwerden, Reklamationen und Anträgen

Was stellt die Grundlage für eine Reklamation dar? Wo ist die Reklamation vorzubringen? Erfahren Sie alles, was Sie brauchen, um eine Reklamation bezüglich des internationalen Verkehrs vorzubringen.

Was gilt als Grundlage für eine Reklamation?

Der Reisende oder die berechtigte Person kann beim Transportunternehmen eine Reklamation im Bezug auf die Qualität der geleisteten Dienste, Nichterfüllung bzw. nicht vollständige Erfüllung des Beförderungsvertrags (z.B. Verspätung, mangelhaften Komfort etc.) erheben.

Wie reklamiert man? Das heißt, was soll ein Reklamationsantrag enthalten?

Die Reklamation ist in Schriftform vorzubringen und soll folgende Informationen enthalten:

  1. Erstellungstag;
  2. Name und Anschrift des Beförderers( zuständiges Amt für die Abwicklung der Reklamation);
  3. Vor-und Nachname( Name) und Anschrift( Sitz) der die Reklamation vorbringenden Person:
  4. Titel der Reklamation samt Begründung:
  5. Höhe des Anspruchsbetrages einzeln für jedes Beförderungsdokument:
  6. Aufstellung der Unterlagen im Anhang
  7. Unterschrift der für die Reklamation berechtigten Person.

Der Reklamation sind gemäß dem Anspruchsgegenstand Unterlagen im Original über Abschluss des Beförderungsvertrages( insbesondere Fahrkarte) sowie Originale bzw. bestätigte Ablichtungen anderer Unterlagen ,die mit Art und Höhe des Anspruches-darunter Unterlagen zum Nachweis der Berechtigung zur entgeltlosen bzw. ermäßigten Fahrt beizulegen.

Sollte die vorgebrachte Reklamation die Voraussetzungen, von denen die Rede oben ist, nicht erfüllen, wird der Kunde durch den Beförderer aufgefordert, die Dokumentation innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Mahnung zu ergänzen. Die Nichtergänzung von Unterlagen verursacht, dass die Reklamation nicht geprüft wird. Als Tag der Reklamationsvorbringung gilt der Tag des Erhalts durch den Beförderer der ergänzten Dokumentation.

Die Reklamation bezüglich der angefertigten Zahlungsaufforderung soll zusätzlich Serie und Nummer jeder ausgestellten Mahnung enthalten.

Um den Reklamationsvorgang einfacher zu gestalten, können Sie unser Formular Reklamationsantrag verwenden.

Formular Reklamationsantragotwiera się w nowym oknie

Welche Fristen gelten für einen Reklamationsantrag?

  1. Eine Reklamation im Bezug auf die Nichterfüllung bzw. nicht vollständige Erfüllung des Beförderungsvertrags kann bis zu einem Jahr ab dem Vorfallsdatum erhoben werden.
  2. Ein Antrag auf Entschädigung wegen der Verspätung eines internationalen Zuges muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Reisedatum beim Transportunternehmen gestellt werden.
  3. Reklamationen im Bezug auf die Haftung des Transportunternehmens für den Tod oder Verletzung des Reisenden sollen schriftlich an das Transportunternehmen, das den Dienst zum Zeitpunkt des Vorfalls geleistet hat, innerhalb von 12 Monaten nach dem Erhalt der Nachricht über den Schaden oder Verlust, übermittelt werden.

Wo stellt man den Antrag?

  • Persönlich in unserem Kundenzentrum (Centrum Obsługi Klienta COK) oder an jedem Fahrkartenschalter, der für den Verkauf von Fahrscheinen ‘PKP Intercity’ berechtigt ist (mit dem Logo ‘PKP Intercity’ versehen).
  • Schriftlich an folgende Adresse:
    PKP Intercity S.A.
    Biuro Obsługi Klienta
    Aleje Jerozolimskie 142 A,
    02-305 Warszawa
  • Per Email an die Adresse reklamacje@intercity.pl

Die Meldung per Email bezieht sich auf Fälle, in denen keine Originalbelege erforderlich sind.

Sollte sich bei der Bearbeitung der Reklamation herausstellen, dass die der Reklamation beigefügten Dokumente in elektronischer Form nicht ausreichend sind, wird der Antragsteller gebeten, die fehlenden Formalitäten zu ergänzen und die Originalbelege über den Abschluss des Beförderungsvertrags (Fahrscheine) sowie entsprechend beglaubigte Kopien der Dokumente bezüglich der Art und Höhe der Erstattung nachzureichen.

Wie lange ist die Bearbeitungszeit einer Reklamation?

Eine Antwort auf eine Reklamation bezüglich einer Fahrt im Inlandsverkehr soll unverzüglich erfolgen, nicht später als innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Eingang.

Antworten auf Reklamation bezüglich einer Fahrt im internationalen Verkehr von PKP Intercity S.A. erfolgen wiederum bis zu einem Monat ab dem Tag der Reklamation, bzw. – in berechtigten Fällen – wird der Kunde über den Termin benachrichtigt, in dem er die Antwort auf die Reklamation erwarten kann, dieser Zeitraum dauert allerdings nicht länger als 3 Monate nach dem Eingang der Reklamation.

Weitere Informationen bezüglich der Reklamation

Die Reklamation bezüglich der Haftung des Beförderers für die Schäden an Personen

Die berechtigte Person bringt die Reklamation bezüglich der Haftung des Beförderers für den Tod bzw. Verletzung des Reisenden in schriftlicher Form an den am Unfallzeitpunkt die Dienstleistung

erbringenden Beförderer und zwar innerhalb von 12 Monaten nach Kenntnisnahme über den Tod bzw. Schaden vor. Sollte ein Beförderungsteil nicht durch den Beförderer sondern durch den Unterauftragnehmer-Beförderer ausgeführt haben, kann die berechtigte Person eine Reklamation direkt an den Unterauftragnehmer-Beförderer vorbringen.

Falls die Fahrt Gegenstand eines Beförderungsvertrages ist und durch einige weitere Beförderer ausgeführt wird, kann die Reklamation sowohl an den ersten als auch an den letzten Beförderer bzw. Beförderer vorgebracht werden, der am Sitz bzw. an der Niederstelle seines Unternehmens den Beförderungsvertrag im Land der festen Wohnanschrift bzw. des festen Aufenthaltes des Reisenden abgeschlossen hat.

Entschädigung für Verspätungen

Falls dem Reisenden die Fahrkosten nicht erstattet wurden und er an dem im Vertrag angegebenen Bestimmungsziel mit einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr angelangt ist, wird ihm durch den Beförderer eine Entschädigung in Höhe von 25% der Fahrkosten erstattet. Sollte die Verspätung 120 Minuten oder mehr betragen, beträgt die Entschädigung 50% der Fahrkosten.

Auf Verlagen des Reisenden wird durch das Personal des verspäteten Zuges bzw. ein anderes berechtigtes Personal eine Bescheinigung über die Verspätung ausgestellt.

Außerdem übernimmt der Beförderer keine Haftung für die tatsächlich verspürte Verspätung wie auch dann , wenn die Fortsetzung der Fahrt an dem selben Tag unmöglich ist, falls der Reisende über die mögliche Verspätung vor dem Ankauf der Fahrkarte informiert worden ist, falls die Verspätung infolge der Fortsetzung der Fahrt mit einer anderen Anschlussmöglichkeit bzw. durch die Änderung der Fahrstrecke bis zu 60 Minuten beträgt.

Die Prüfung von Reklamationen auf Auszahlung der Entschädigung

Die Grundlage für Berechnung des Entschädigungsbetrages stellt die Gebühr dar, die der Reisende für die Fahrt mit dem Zug, der die Verspätung hatte, bezahlt hat. Falls die Gebühr nicht deutlich auf der Fahrkarte angegeben wird, stellt die Grundlage für die Berechnung des Entschädigungsbetrages die Gebühr dar, die der Reisende für die mit dem Zug stattgefundene Fahrt hätte zahlen sollen.

Die Gebühr, von der die Betragshöhe der Kostenrückerstattung bzw. der Entschädigungsbetrag berechnet wird , enthält Zusatzkosten ( Buchung, Zuschläge, usw.), sie enthält aber keine etwaige Bedienungskosten.

Der Beförderer kann die Kosten erstatten bzw. eine Entschädigung in Form von Gutscheinen oder Voucher gewähren. Die Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr und können bei dem Beförderer, der sie ausgestellt hat und/oder für angegebene Dienstleistungen ausgeführt werden. Auf Verlangen des Reisenden, zahlt der Beförderer eine Entschädigung in Geldform auf die von sich ausgewählte Weise , d.h. per Überweisung oder in Bargeld aus.

Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt innerhalb von einem Monat nach Auftragsstellung durch den Reisenden an die zuständige Behörde. Die Beträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.

Rechtsgrundlage:

  1. Verordnung des Infrastrukturministers vom 25.Mai 2011 über Befreiung von der Anwendung etlicher Vorschriften der Verordnung(EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und Rats über Rechte und Pflichten der Reisenden im Bahnverkehr Art. 17 der Verordnung (EG) Nr.1371/2007 des Europäischen Parlaments und Rats vom 23.Oktober 2007 über Rechte und Pflichten der Reisenden im Bahnverkehr, laut dem der Beförderer zur Auszahlung der Entschädigung aufgrund der Zugverspätung verpflichtet ist, im Landesverkehr hat er die Anwendung ausschließlich für Züge Kategorie Express InterCity (EIC) Quelle>>
  2. Verordnung des Ministers für Transport und Bauwesen vom 24. Februar 2006 über Bestimmung des Zustandes von Zusendungen sowie Reklamationsverfahren (GBL. vom 7.März 2006)Quelle>>
  3. ORDNUNG DER BEFÖRDERUNG VON PERSONEN; SACHEN UND TIEREN durch die Gesellschaft PKP Intercity(RPO-IC) der Allgemeinen Bedingungen der Bahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) Quelle>>