Beförderung von Fahrrädern
Alles, was Sie wissen sollten, wenn Sie in den Zug Ihr Fahrrad mitnehmen möchten. Pflichtinformationen für alle Liebhaber von zwei Rädern, d.h. Wie? In welchen Zügen? und Zu welchem Preis kann man ein Fahrrad mitnehmen?
Wir versuchen den Radfahrern die Möglichkeit geben, ihre Räder in den Zug mitzunehmen, gleichzeitig erwarten wir allerdings, dass sie sich an die Regeln der Fahrradbeförderung halten. Um sich problemlos mit dem Zug mit dem beliebten Fahrrad zu bewegen - reicht es die folgende kurze Anleitung für Radfahrer zu lesen.
Wohin soll man das Fahrrad stellen?
1. Im TLK Zug, Wagen 2. Klasse mit Sitzplätzen:
- der an die Beförderung von Fahrrädern angepasst ist - an den dazu bestimmten Ort oder,
- in den ersten Vorraum des ersten Wagens oder in den letzen Vorraum des letzen Wagens im Zug unter der Voraussetzung, dass es in dem jeweiligen Zug Platz für die Beförderung von Fahrrädern gibt.
2. Im Express InterCity Zug:
- ausschließlich in einen an die Beförderung von Fahrrädern angepassten Wagen - natürlich unter der Voraussetzung, dass es in dem jeweiligen Zug Platz für die Beförderung von Fahrrädern gibt.
Wo darf ein Fahrrad nicht stehen?
An nicht dazu bestimmten Orten und in Schlaf- und Liegewagen (auch Couchette genannt)
Ist die Beförderung von Fahrrädern kostenpflichtig?
Ja, Fahrradbeförderung ist kostenpflichtig und findet ausschließlich unter Aufsicht des Reisenden aufgrund eines Mitnahmetickets für den Fahrrad statt. Die Gebühr für Fahrradmitnahme ist pauschal und beträgt 9,10 PLN, unabhängig von der Länge der Reise.
Ich habe die Mitnahme eines Fahrrads nicht gemeldet - Was soll ich tun?
Wenn der Reisende am Fahrkartenschalter die Gebühr für die Mitnahme eines Fahrrands nicht entrichtet hat, so hat er noch vor dem Fahrantritt, d.h. vor dem Einstieg in den Zug oder unmittelbar nach dem Einstieg, den Kontrolleur aufzusuchen und die Absicht mitzuteilen, ein Fahrrad mitzunehmen. Einen Zusatzfahrschein für die Mitnahme eines Fahrrads mit dem Zug EIP kann man ausschließlich am Fahrkartenschalter erwerben.
Beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Tickets durch den Kontrolleur im Zug eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 10 PLN berechnet wird.
Wenn der Reisende die Absicht, ein Fahrrad mitzunehmen, dem Kontrolleur nicht mitgeteilt, dann ist neben der Mitnahmegebühr für den Fahrrad i.H.v. 9,10 PLN - auch eine zusätzliche Gebühr gemäß Verordnung des Infrastrukturministers vom 20. Januar 2005 zu bezahlen. Die zusätzliche Gebühr beträgt dann 52 PLN. Weigert sich der Fahrgast, die Rechnung zu bezahlen, dann wird eine Zahlungsaufforderung/Protokoll ausgestellt mit einer zusätzlichen Gebühr i.H.v. 260 PLN. Entrichtet der Reisende die Gebühr innerhalb von 7 Tagen ab Ausstellung der Zahlungsaufforderung, dann beträgt die Gebühr nur 65 PLN.