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Beförderung von Sachen (darunter Kinderwagen)

Muessen Sie sich mit einem groesseren Gepaeck auf den Weg machen? Muessen Sie einen Kinderwagen mitnehmen? Pruefen Sie, wenn fuer die Befoerderung von Sachen zusaetzliche Gebühren berechnen, und was sie im Preis der Fahrkarte enthalten ist.

Als Handgepaeck koennen Sie kostenlos Sachen mitnehmen, die einfach zu tragen sind - die frei ueber oder unter Ihren Sitzplatz im Zug passen.

Deswegen ist es wichtig, vor der Reise vernuenftich einzupacken: Sie muessen nicht extra bezahlen, wenn Ihr Fahrrad oder Kinderwagen zusammengeklappt sind und im Schoner befoerdert werden. Solches Sperrgepäck wird dann auch als Handgepäck behandelt. Auch Personen, die mit Kind unterwegs sing muessen nicht extra bezahlen und duerfen in den Zug einen nicht zusammengeklapten Kinderwagen mitnehmen.

Wann muss man fuer das Gepaeck extra bezahlen?

  • wenn Sie Sachen befoerdern, die einfach zu tragen sind, aber nicht ueber oder unter den Sitzplatz passen. Dann wird eine Zusatzgebuehr i.H.v. 5,10 PLN fuer jede Sprerrsache berechnet;
  • wenn wir einen nicht zusammengeklappten und unverpackten Fahrrad befoerdern (Genaueres dazu und Hinweise ueber die Befoerderung von Fahrraedern sind unserer „Einleitung fuer Fahrradfahrer“ zu entnehmen).

Achtung! Beachten Sie: Gegenstaende die Sie in den Wagen mitnehmen duerfen die Sicherheit und Ordnung im Transport nicht gefaehrden, die Reise fuer andere Reisend nicht erschwaeren und den Reisenden Sachschaden nicht zufuegen. Dadurch wird die Reise fuer Alle angenehm und komfortabel.

Ich habe keinen Fahrschein für Gütertransport – was soll ich machen?

Sollte der Reisende am Schalter keinen Fahrschein für Gütertransport gekauft haben – muss er die Transportabsicht dem Schaffner noch vor dem Beginn der Reise melden, das heißt noch vor dem Einstieg oder sofort nach dem Einstieg in den Zug. Ein Fahrschein für Gütertransport mit dem Zug EIP kann nur am Fahrkartenschalter gekauft werden.

Wir erinnern, dass für die Ausstellung der Fahrkarte beim Schaffner im Zug eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10 PLNverlangt wird.

Im Fall, dass der Fahrgast den Schaffner über die Transportabsicht nicht informiert hat, wird – zusätzlich zur Gebühr für Gütertransport in Höhe von 5,10 PLN – eine Zusatzgebühr verlangt, deren Höhe durch die Verordnung des Ministeriums für Infrastruktur vom 20. Januar 2005 festgelegt wird. Die Gebühr beträgt in diesem Fall 52 PLN, im Fall der Verweigerung der Zahlung wird eine Aufforderung ausgestellt – ein Protokoll mit Zusatzgebühr in Höhe von 260 PLN. Sollte der Reisende die Gebühr innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Ausstellung der Aufforderung begleichen – beträgt die Gebühr 65 PLN.