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Vergünstigungen, Sonderrechte und Hilfe für Fahrgäste mit Behinderungen

In der folgender Einleitung finden Sie praktische Informationen für behinderte Fahrgäste und Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität

Sie wissen nicht, ob bzw. welchen Anspruch auf eine Vergünstigung Sie haben? Benötigen Sie Hilfe mit der Bewegung auf dem Bahnhof oder bei dem Einsteigen und Aussteigen aus dem Zug? In der folgender Einleitung finden Sie alle nützlichen Informationen für behinderte Fahrgäste und Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität1.

HILFE BEI DEM EINSTEIGEN/AUSSTEIGEN/UMSTEIGE

Unentgeltliche Hilfe bei dem Einsteigen, Aussteigen oder Umsteigen wird angeboten an allen Stationen mit Belegschaft.

Den Bedarf nach solcher Hilfe teilen Sie uns spätestens 48 Stunden vor Fahrantritt mit. Dazu kann man mit uns auf mehrere Weise Kontakt aufnehmen:

Rund um die Uhr:
  • telefonisch mit der Infolinie PKP Intercity, Nr.: 703 200 200 Gebühr pro Minute beträgt 1.29 PLN brutto. Die Leistung wird von „PKP Intercity” S.A. geleistet.
  • telefonisch (für Verbindungen aus den ausländischen Telefonnetzen) - +48 22 3919757  Die Anrufkosten nach dem Betreibertarif.
  • Über das Anmeldeformular (Ausgabe in polnischer Sprache)

HILFE AUF DEM BAHNHOF

Hilfe bei Bewegungsproblemen bietet unseren behinderten Fahrgästen oder Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität auch die PKP SA.

Die Hilfe wird an folgenden Bahnhöfen angeboten: Białystok, Bielsko-Biała Hauptbahnhof, Bydgoszcz Hauptbahnhof, Częstochowa Osobowa, Częstochowa Stradom, Elbląg, Gdańsk Hauptbahnhof, Gdynia Hauptbahnhof, Głogów, Gorzów Wielkopolski, Iława Główna, Jelenia Góra, Kalisz, Katowice, Kielce, Kłodzko Hauptbahnhof, Kołobrzeg, Koszalin, Kraków Hauptbahnhof, Kutno, Legnica, Leszno, Lublin, Łódź Kaliska, Łódź Widzew, Malbork, Mińsk Mazowiecki, Olsztyn Hauptbahnhof, Opole Hauptbahnhof, Ostrów Wielkopolski, Piła Hauptbahnhof, Piotrków Trybunalski, Poznań Hauptbahnhof, Przemyśl Hauptbahnhof, Radom, Rzeszów Hauptbahnhof, Siedlce, Skarżysko-Kamienna, Skierniewice, Słupsk, Sopot, Sosnowiec, Stargard Szczeciński, Szczecin Hauptbahnhof, Świnoujście, Tarnowskie Góry, Tarnów, Tczew, Toruń Wschodni, Wałbrzych Miasto, Warszawa Centralna, Warszawa Śródmieście, Warszawa Wileńska, Warszawa Wschodnia, Warszawa Zachodnia, Włocławek, Wrocław Hauptbahnhof, Zakopane, Zielona Góra.

WELCHE INFORMATIONEN SIND BEI DER ANMELDUNG ANZUGEBEN?

Unabhängig, wie Sie uns kontaktieren, geben Sie uns möglichst viele Informationen über Ihre Reise und die benötigte Hilfe:

  • Tag und Uhrzeit der Reise; 
  • Kontakttelefon; 
  • Stationen: Ausreise und Anreise oder Umstieg mit Informationen, an welcher Station die Hilfe benötigt wird; 
  • Art der Behinderung; 
  • Uhrzeit und Ort der Begegnung mit unsere Mitarbeitern.

und als Option:

  • Wagennummer und Platznummer (im Falle eines Zuges/Wagens mit Platzreservierung); 
  • Information, ob die Reise in Begleitung/mit einem Betreuer; einem Blindenhund/Assistenzhund stattfindet; 
  • alle anderen praktischen Informationen (e.g. Gepäckart).

GEBÜHR FÜR DEN KAUF DER FAHRHARTE BEI DEM KONTROLLEUR  - WER ZAHLT NICHT?

Wenn Sie die Fahrkarte bei dem Kontrolleur kaufen, gilt für die Karte und ihre Ausstellung im Zug eine Gebühr i.H.v. 10 PLN. Beachten Sie, dass die Ausstellungsgebühr nicht berechnet wird, wenn:

  • Sie behindert oder in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind - unter der Voraussetzung, dass Sie bei dem Kauf der Fahrkarte dem Kontrolleur einen den Behindertenausweis vorlegen. Von der o.g. Gebühr befreit sind auch Personen mit sichtbarer körperlicher Funktionsschwäche (dauerhaft oder zeitweilig);
  • Sie 70 oder älter sind - unter der Voraussetzung, dass sie einen Ausweis mit Altersangebe vorlegen.

Vergessen Sie also nicht den Kontrolleur über Ihre Behinderung oder Alter über 70. Jahre zu informieren und bei dem Kauf der Karte im Zug den erforderlichen Ausweis zu zeigen.


1 "Behinderter Mensch" oder "Person mit eingeschränkter Mobilität" ist im Sinne der Gesetze, eine Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund eines Alters von über 70 Jahren eingeschränkt ist.